Mit dem Programm werden Museen in ländlichen Räumen in ihrem Betrieb und ihrer Weiterentwicklung gestärkt und so der Erhalt des immateriellen und materiellen Kulturerbes als wesentlicher Teil der kulturellen Identität in ländlichen Räumen unterstützt. Damit leistet das Programm einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Sicherung der kulturellen Teilhabe als Teil der regionalen Daseinsvorsorge.
Gegenstand der Förderung sind hauptsächlich investive Maßnahmen, sofern sie das inhaltliche Programm der Museen und anderer förderfähiger Einrichtungen begleiten. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen u. a. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, Maßnahmen der Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit sowie sonstige Anschaffungen für den Museumsbereich.
Zur Umsetzung der Maßnahmen sind, wenn möglich, nachhaltige, klimafreundliche und ökologisch sinnvolle Möglichkeiten zu wählen (wiederverwendbare Materialien und Ausstattung, möglichst geringer Energie- und Ressourcenverbrauch etc.), die auch dazu beitragen sollen, den ökologischen Fußabdruck beim Antragsteller zu verbessern. Die Möglichkeit von ökologisch sinnvollen Maßnahmen wird in den Förderanträgen abgefragt.
Die Kombination der einzelnen Förderzwecke ist möglich. So kann z. B. ein Förderprojekt aus den Bereichen Barrierefreiheit und Ausstellungsmodernisierung bestehen und so als Gesamtpaket in einem Antrag eingereicht werden.
Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 25.000 Euro und ist auf 75 Prozent der anerkennungsfähigen Ausgaben der Maßnahme begrenzt.
Die Zuwendung wird grundsätzlich dann gewährt, wenn der Antragsteller eine finanzielle Eigenbeteiligung von mindestens 25 Prozent der insgesamt förderfähigen Ausgaben der Maßnahme aufbringt. Die Eigenbeteiligung kann durch Eigen- oder Drittmittel aufgebracht werden. Sachmittel und unbare Eigenleistungen können nicht angerechnet werden.
Die Kumulierung der Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln, insbesondere Zuwendungen der Länder und Kommunen, ist grundsätzlich zulässig. Hier besteht allerdings eine Mitteilungspflicht seitens des Antragstellers.
Die Maßnahme „Museen in ländlichen Räumen 2024“ wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung“ (BULEplus) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Hier gibt es weitere Informationen zum Förderprogramm "Museen in ländlichen Räumen 2024".