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Über uns

VLA

Verband der Landesarchäologien e.V.

Der Verband der Landesarchäologien in der Bundesrepublik Deutschland

Die staatliche Bodendenkmalpflege in Deutschland begreift sich sui generis als eine im gesellschaftlichen Auftrag stehende und durch Denkmalschutzgesetze, aber auch Landesverfassungen verpflichtete Institution, die den Schutz, die Pflege, die Erforschung und die Inwertsetzung des archäologischen Kulturerbes im Allgemeinwohl absichert und die Öffentlichkeit von den Ergebnissen bodendenkmalpflegerischer Arbeit regelmäßig und allgemeinverständlich unterrichtet. Vertreter der Bodendenkmalpflege agieren dabei als Kustoden dieses kulturellen Erbes generationenübergreifend: Sie übernehmen von ihren Vorgängern den ortsfesten Bodendenkmalbestand, betreuen ihn und reichen ihn dann an ihre Nachfolger im Amt weiter. Damit gleichen sie den Archäologinnen und Archäologen in den Museen, die sich um das bewegliche archäologische Kulturerbe in Ausstellungen, Restaurierungswerkstätten und Magazinen kümmern, unterscheiden sich aber von Fachkollegen an Universitäten oder außeruniversitären Forschungsanstalten, wo man sich als wichtig erkannten Forschungsfragen widmen kann und keinen vergleichbaren gesellschaftlichen oder rechtlichen Verpflichtungen obliegt. Unsere Verfassung garantiert bekanntlich diese Freiheit von Forschung und auch Lehre in Art. 5 GG. Konstitutives Element einer amtlichen Bodendenkmalpflege hingegen ist deren institutionelle Aufgabenkontinuität, die absichert, dass Aktivitäten an einem Ort über Jahrzehnte hinweg oder Langzeitprogramme absolut üblich sind.

In mancherlei Hinsicht vergleichbar agiert – allerdings vorwiegend außerhalb Deutschlands – das Deutsche Archäologische Institut, wobei sich hier die Arbeit auf einzelne, mittlerweile berühmt gewordene Stätten konzentriert, weniger auf die flächige Ausrichtung, und der Forschungsaspekt weiterhin im Vordergrund steht. Es lässt sich allerdings beobachten, dass in den letzten Jahren auch dort Vermittlung und insbesondere Inwertsetzung der Denkmale eine zunehmende Bedeutung gewinnen.

Der Verband der Landesarchäologien ist ein Berufsverband mit eindeutigen Regelungen, was die Mitgliedschaft betrifft, hat eine klare Gremienstruktur und wurde bald nach Ende des Zweiten Weltkriegs vor mehr als 60 Jahren, am 15. September 1949, in Wiesbaden als „Verband der westdeutschen Landesarchäologen“ gegründet, dem nach der Wiedervereinigung auch die Vertreter der fünf neuen Bundesländer beitraten. Bis heute sind die äußerst knappen, in Wiesbaden erlassenen Satzungen im inhaltlichen Anliegen bindend.

Die Gründung des Verbandes der Landesarchäologen

In den Jahrestagungen des Nordwestdeutschen Verbandes für Altertumsforschung vom 19. bis 20. April 1949 sowie des West- und Süddeutschen Verbandes für Altertumskunde vom 8. bis 10. Juni im selben Jahr kam es zum Initialantrag: „Wir halten es in Übereinstimmung mit den Landesarchäologen (Vertrauensleuten für kulturgeschichtliche Bodenaltertümer) der britischen Besatzungszone für zweckmäßig, einen trizonalen Verband der Landesarchäologen zu gründen“. Im Herbst desselben Jahres, am 15. September, erfolgte dann in Wiesbaden die Gründung des „Verbandes der westdeutschen Landesarchäologen“. Erstmals war damit ein ganz (West-) Deutschland einbeziehender Interessenverband der für die Bodendenkmalpflegeverantwortlichen fachlichen Institutionen entstanden. Als wesentliche Aufgabe, die sich im ersten Absatz der damaligen „Satzungen des Verbandes der westdeutschen Landesarchäologen“ wiederfindet, wurde „die gemeinsame Beratung prinzipieller Fragen der Bodendenkmalpflege [für] eine wenigstens in den Grundzügen gleichartige Ausübung der Bodendenkmalpflege in den Ländern des Bundes“ gesehen – eine Sorge, die auch heute noch hoch aktuell ist, wenn weniger der reale Bodendenkmalbestand in einzelnen Ländern, sondern vielmehr unterschiedliche personelle und finanzielle Möglichkeiten der Fachämter zur Verzerrung von Denkmalschutz und Denkmalpflege führen. Als weiteren Schwerpunkt sahen die Gründer die Schaffung ausreichender gesetzlicher Grundlagen an und sicherten zugleich in den Satzungen die Stellung der Amtsleiter ab, wonach nur die „… Landesarchäologen (Staatlichen Vertrauensleuten für kulturgeschichtliche Bodenaltertümer) der dem Bunde angehörigen Länder und Landesteile … Sitz und Stimme im Verband“ inne haben sollten. Der neu gegründete Verband tat sich zunächst schwer. In den 1950er Jahren war er mehrfach von der Auflösung bedroht und fasste erst in den 1960er Jahren langsam Tritt. Dieses lag auch daran, dass die führenden Archäologen in den Ländern eine intakte Bodendenkmalpflege unter den schwierigen Bedingungen des Wiederaufbaues der kriegszerstörten Städte erst einmal wieder etablieren mussten. Im Norden und Süden Deutschlands hatte sich nach dem Zweiten Weltkrieg die institutionelle Anbindung der Bodendenkmalpflege unterschiedlich entwickelt – eigentlich jedoch nur die Vorkriegssituation perpetuiert. In den Ländern, in denen das preußische Ausgrabungsgesetz von 1914 weiterhin galt, wie in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein, stellten in aller Regel die großen Landesmuseen auch den „Staatlichen Vertrauensmann“, also den Landesarchäologen. Es gab dort auf Länderebene somit die organisatorische Verknüpfung von Bodendenkmalpflege und musealer Tätigkeit. Demgegenüber wählte man in den großen südlichen Bundesländern wie Baden-Württemberg oder Bayern Organisationsformen, die von eigenständigen, nicht mit musealen Aufgaben befassten Landesämtern ausgingen. Diese beiden, seit der Nachkriegszeit bestehenden verschiedenen Grundstrukturen finden wir noch heute in der Bundesrepublik vor. Im letzten Jahrzehnt sind allerdings weitere Organisationsformen hinzugekommen, die nicht nur die Bau- und Bodendenkmalpflege sowie das Museum unter ein gemeinsames Dach führten, sondern weitere Institutionen, die sich mit dem kulturellen Erbe befassen, wie etwa Archive oder Schlösserverwaltungen.

Nicht weniger kompliziert verhielt es sich zunächst mit den Denkmalschutzgesetzen. Nur wenige Länder hatten nach dem Krieg bis in die 1960er Jahre hinein für die Arbeit der Bodendenkmalpflege ausreichende gesetzliche Grundlagen neu geschaffen, dazu gehörten vor allem Baden (1949) und Schleswig-Holstein (1958). Ansonsten existierten – aus heutiger Sicht – auch recht kuriose Situationen, vor allem in den Bundesländern, die erst in der Nachkriegszeit durch Fusionen entstanden waren.

So galten etwa in den unterschiedlichen Landesteilen Baden-Württembergs, Hessens oder von Rheinland-Pfalz auch verschiedene gesetzliche Regelungen, teilweise bis weit in die 1970er Jahre hinein. Erst seit 30 Jahren haben wir in der (alten) Bundesrepublik Deutschland eine flächendeckende und auf das jeweilige Bundesland bezogene einheitliche Gesetzessituation, wobei Nordrhein-Westfalen mit Inkrafttreten seines Denkmalschutzgesetzes am 1.7.1980 das Schlusslicht bildete.

Der Verband der Landesarchäologen orientiert sich neu

Im Jahr 1976 wählte der Verband Hugo Borger zu seinem neuen Vorsitzenden. Den „gelernten“ Feldarchäologen und Direktor des grandios von ihm neu inszenierten Römisch-Germanischen Museums in Köln zog es in die Öffentlichkeit, wobei er es geschickt verstand, die Politik einzubeziehen, wenn notwendig, mit deutlichen Worten auch zu mahnen. Seine damalige, in Köln gezeigte Präsentation „Das neue Bild der alten Welt. Archäologische Bodendenkmalpflege und archäologische Ausgrabungen in der Bundesrepublik Deutschland von 1945-1975“ wurde ein voller Erfolg und der Verband der Landesarchäologen hatte sich damit für die Kultusministerkonferenz der Länder endgültig zum festen Ansprechpartner in allen Belangen der Bodendenkmalpflege etabliert. In die gleiche Richtung, eine breite Öffentlichkeit mit der Arbeit der Landesarchäologie vertraut zu machen, wies die neue Zeitschrift „Archäologie in Deutschland“. Sie erschien erstmals im Jahr 1984 und besteht seit nunmehr fast dreißig Jahren mit zunächst vier, dann sechs Heften jährlich. Der Verband der Landesarchäologen und der Konrad Theiss Verlag treten hier als gemeinsame Herausgeber auf und nehmen immer wieder Veränderungen inhaltlicher Art oder im Layout vor, die Zeitschrift aktuell und attraktiv zu halten.

Jedoch nicht nur im Verhältnis zu Öffentlichkeit und Politik konturierte sich der Verband in diesen Jahren neu. Man akzeptierte, dass die Komplexität der Aufgaben und Belange eine kontinuierliche und nicht nur auf den Vorstand fixierte Arbeitserledigung benötigten. Es entstand die noch heute gültige Grundstruktur von Kommissionen, in denen die wesentliche inhaltliche Arbeit geleistet, Grundsatzpapiere entwickelt oder auch konkrete Empfehlungen vorbereitet werden, die man dann auf den Jahrestagungen diskutiert und verabschiedet.

Momentan hat der Verband sieben Kommissionen und ein Netzwerk:

  • Archäologie und Informationssysteme
  • Grabungstechnik
  • Illegale Archäologie
  • Kommunalarchäologie
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Unterwasserarchäologie
  • Wasserrahmenrichtlinie
  • Netzwerk Archäologische Denkmalpflege

Eine weitere Neuerung wurde im Jahr 1989 auf der Jahrestagung in Münster eingeführt. Zunächst wählte man dort in Nachfolge von Hugo Borger Dieter Planck zum neuen Vorsitzenden des Verbandes. Erstmalig fand nun im Rahmen der Jahrestagung ein wissenschaftliches Kolloquium statt. Sein Gegenstand „Was ist ein Bodendenkmal? – Archäologie und Recht“ löste sich völlig von den gewohnten fachwissenschaftlichen Themen und man gab den jährlichen Kolloquien, die nun in Folge seit über 30 Jahren regelmäßig stattfinden und alle auch gedruckt vorliegen, damit ein einzigartiges Profil. Die Kolloquiumsthemen griffen und greifen Alltagssituationen der Landesarchäologie auf, allerdings solche von grundsätzlicher und zukunftsweisender Art. Es waren also immer aktuelle, nicht selten zugleich „schwierige“ Themen, die man im Kreise der Landesarchäologen durchaus kontrovers sah und wo man eine gemeinsame Grundposition und ein einheitliches Vorgehen der Bodendenkmalpflege in Deutschland suchte, was auch häufig gelang.

Eine ganz wesentliche Neuorientierung brachte natürlich auch die deutsche Einheit mit sich. Im Jahr 1990, die Deutsche Demokratische Republik existierte noch, wandten sich erstmals dort tätige Kollegen offiziell – bisweilen aber auch ohne Kenntnis der Dienstvorgesetzten – an den Verband der Landesarchäologen und baten um Beratung oder sogar Einflussnahme. Die Situation war natürlich nicht ohne Brisanz. Sie hielt im folgenden Jahr an, als die fünf neuen Bundesländer mit unterschiedlicher Geschwindigkeit auch neue Strukturen und einen neuen gesetzlichen Rahmen für die Landesarchäologie schufen sowie neues Personal in die Leitungsfunktionen beriefen. Bei diesen Prozessen war der Verband der Landesarchäologen regelmäßig als Berater tätig.

Er legte bald nach der Wiedervereinigung auch seine bis heute gültige Mitgliederstruktur fest. Nach intensiven Diskussionen im Vorfeld entschied man sich für einen festen Länderschlüssel, wobei die Flächengröße eines Bundeslandes als entscheidender Parameter gewählt wurde, und verständigte sich auf 60 ordentliche Mitglieder, wobei die „Amtsleiter“ qua Amt Mitglied sind und ihrerseits weitere Mitglieder aus ihrem Bundesland entsprechend der vorgegebenen Länderquote vorschlagen. Darüber hinaus gibt es zwei beratende Mitglieder qua Amt (Direktoren der Römisch-Germanischen Kommission in Frankfurt und des Römisch-Germanischen Zentralmuseums in Mainz) sowie (derzeit) elf berufene beratende Mitglieder, also aktuell 73 Mitgliedschaften.

Die 1990er Jahre waren aber nicht allein durch die innerdeutsche Entwicklung für den Verband geprägt. Auch die europäische Integration bekam durch den Fall des Eisernen Vorhangs erhebliche Impulse, zu denen sich der Verband in seinem Arbeitsfeld positionieren musste. Aus heutiger Sicht wird man rückblickend zunächst konstatieren müssen, dass man sich in die Verhandlungen, die schließlich im Januar 1992 zum Abschluss des „Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes in Europa“, also zur so genannten Konvention von Malta, führten, energischer hätte einbringen können. Das Zustandekommen und das Ergebnis von „Malta“ zeigten deshalb insbesondere die Notwendigkeit, den europäischen Dialog auf Ebene der zuständigen staatlichen Denkmalfachbehörden nicht nur auszubauen, sondern eine ständige und strukturelle Zusammenarbeit zu etablieren, da etwa Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene - Europarat und Europäische Union - zunehmend auch die einzelnen Staaten unmittelbar regulierten. Über diesen neuen gesetzlichen Rahmen auf europäischer Ebene hinaus sah man aber auch eine gewisse Konkurrenz durch die European Association of Archaeologists (EAA) gegeben, die als Verein allen in der Archäologie beruflich Tätigen oder an der Archäologie Interessierten offen stand. Bald nach der Unterzeichnung der Konvention von Malta fand der EAA-Gründungskongress in Lubljana, Slowenien, im Jahr 1994 statt, wo die dort angenommenen Statuten auch eine Beratung politischer Gremien in Fragen des Umgangs mit dem archäologischen Erbe durch die Association festschrieben. Darin sahen nun die staatlichen archäologischen Institutionen in Europa (und natürlich auch in Deutschland), die für Denkmalpflege und Denkmalschutz zuständig waren und sich noch nicht in einem europäischen Dachverband zusammengefunden hatten, einen klaren Eingriff in ihr eigenes Kerngeschäft.

Seinerzeit bestand also ein erheblicher Abstimmungs- und Handlungsbedarf für die in der staatlichen Denkmalpflege verantwortlichen Archäologinnen und Archäologen in Europa. Der Verband der Landesarchäologen wurde initiativ und stellte sein Kolloquium des Jahres 1997 in Saarbrücken unter die Thematik „Archäologische Denkmalpflege im vereinten Europa: Situationen – Probleme – Ziele“. Schon zuvor hatte man aber die Wichtigkeit und Nachhaltigkeit dieser Thematik erkannt und im Verband einem Vorstandmitglied den „Geschäftsbereich Europa“ als festes Aufgabengebiet zugewiesen. Der Posten des „Außenministers“ war geboren und es sollte sich als äußerst hilfreich erweisen, dass Deutschland somit einen ständigen Ansprechpartner für europäische Belange vorhielt. In der Saarbrücker Veranstaltung wurde erstmals der Gedanke vor einem größeren Zuhörerkreis formuliert, dass „man einen Dachverband der Landesarchäologen im vereinten Europa gründen“ müsse und damit einen besonderen „Zugang zu den politischen Entscheidungsgremien haben könnte“. Zwei Jahre später war es dann soweit, unser europäischer Dachverband Europae Archaeologiae Consilium (EAC), dem heute die Landesarchäologien von 28 europäischen Staaten angehören, entstand: 14 Staaten, darunter auch Deutschland, zählten in Straßburg zu den Gründungsmitgliedern im Jahr 1999.

Mit der Jahrtausendwende wurde innerhalb des Verbandes ebenfalls intensiv diskutiert, die Anliegen und Leistungen der deutschen Landesarchäologie offensiver in die Öffentlichkeit zu tragen. Dieses erfolgte in verschiedenster Weise, etwa indem man die „Leitlinien zur Archäologischen Denkmalpflege in Deutschland“ im Jahr 2001 herausbrachte. Man erinnerte sich aber auch an das seinerzeit äußerst erfolgreiche Ausstellungsprojekt „Das neue Bild der alten Welt. Archäologische Bodendenkmalpflege und archäologische Ausgrabungen in der Bundesrepublik Deutschland von 1945-1975“.  So entstand rund 25 Jahre später die große Ausstellung „Menschen – Zeiten – Räume. Archäologie in Deutschland“, die im Jahr 2002 im Berliner Martin-Gropius-Bau eröffnet werden konnte.

Als zweiten Ausstellungsort wählte man die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland in Bonn.

In der Sonderausstellung „Bewegte Zeiten. Archäologie in Deutschland“ präsentierten die Landesarchäologien der Bundesrepublik Deutschland ihre bedeutendsten archäologischen Schätze im Berliner Gropius-Bau. Über 1.000 herausragende archäologische Funde aus ganz Deutschland waren in der Sonderausstellung „Bewegte Zeiten. Archäologie in Deutschland“ vom 21. September 2018 bis zum 6. Januar 2019 zu sehen. Die Ausstellung wurde vom Museum für Vor- und Frühgeschichte Berlin und dem Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland konzipiert. Sie war zugleich Beitrag zum Europäischen Kulturerbejahres 2018 (ECHY). Das Europäische Kulturerbejahr 2018 richtete den Blick auf Austauschprozesse und auf Beziehungen innerhalb Europas. Unter dem Motto „sharing heritage“ trug die Sonderausstellung dazu bei; die archäologischen Funde von insgesamt 70 Leihgebern aus allen Bundesländern stellten dabei den Bezug unserer kulturellen Vergangenheit zur Gegenwart her.

„Bewegte Zeiten“ war die erste Zusammenschau zur Archäologie in Deutschland seit 15 Jahren. Eine Neuerung bestand darin, dass die Ausstellung nicht nach Epochen aufgestellt ist, sondern vier großen Themen folgte: Mobilität, Konflikt, Austausch und Innovation.

Auch ein weiteres Verbandsprojekt ließ sich Anfang des Jahres 2003 abschließen. Es ging um Bilanz, Position und Ausblick, die in der Publikation „Archäologische Denkmalpflege in Deutschland. Standort, Aufgabe und Ziel“ in allgemein verständlicher Weise beschrieben wurden. Auch hier knüpfte der Verband an eine ältere Idee an, nämlich eine Veröffentlichung, die Gerhard Mildenberger im Jahr 1966 unter dem Titel „Denkschrift zur Lage der Vorgeschichte“ im Auftrag der Deutschen Forschungsgemeinschaft erstellt hatte. Mit der Vorlage dieser Schrift trat im Jahr 2003 Dieter Planck nicht mehr zur Wiederwahl als Vorsitzender an; der Verfasser dieses Beitrages ist ihm nachgefolgt.

Zukünftige Aufgaben für den Verband der Landesarchäologien

Welche Aufgaben erwarten die Bodendenkmalpflege und seinen Verband in Deutschland? Weiterhin werden der Schutz und die Pflege der archäologischen Denkmäler sowie deren Erforschung die (auch gesetzliche) Basis bilden und das Bild der Landesarchäologie in der Öffentlichkeit prägen. Vergleichbar der Entwicklung in anderen europäischen Staaten hat sich allerdings - bisweilen charakterisiert man diesen Prozess als „Europäisierung der Bodendenkmalpflege“ und begreift ihn als Reflex auf die „Malta-Konvention“ - auch bei der deutschen Landesarchäologie in den beiden letzten Jahrzehnten die Vorstellung vom Bodendenkmal als einer endlichen Ressource durchgesetzt.

Daher steht eindeutig der Schutz eines Bodendenkmals vor seiner Erforschung, also die Primärerhaltung vor der Sekundärerhaltung, wie es verschiedentlich Verwaltungsgerichte schon formuliert haben. In der praktischen Umsetzung dieses Ressourcengedankens haben sich hierbei (mittlerweile digital verfügbare) kartografische Unterlagen wie der über das Internet abrufbare BayernViewer-denkmal bewährt, der Transparenz und Partizipation gleichermaßen für die Öffentlichkeit, Politiker, Planer oder auch Investoren gewährleistet und anzeigt, wo Interessensgebiete der Bodendenkmalpflege bestehen.

Weiterhin muss auch die Denkmalvermittlung als Grundlage für die Wertschätzung des kulturellen Erbes intensiviert werden. Vergleichbar der Entwicklung, die die Museumspädagogik schon vor vielen Jahren genommen hat, sind hier stärker als bislang fachliche Inhalte mit modernen edukativen Ansätzen und Methoden zusammenzuführen. Dieses sollte umso mehr Berücksichtigung finden, da bekanntlich mehr als 15 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund heutzutage in Deutschland leben und somit fast jeder Fünfte in diese Gruppe fällt. „Unser“ kulturelles Erbe darf diese Personen keinesfalls ausgrenzen wollen und tatsächlich bieten ja gerade die ortsfesten archäologischen Denkmäler beste Voraussetzungen, sie als Stätten gemeinsamer regionaler Identität, aber auch europäischer, bisweilen sogar globaler Erinnerung zu begreifen. Wir verzeichnen hier also die bewusste Abkehr von Vorstellungen des 19. Jahrhunderts, wo die „Denkmäler der vaterländischen Vorzeit“ als Vehikel der Nationalstaatenbildung instrumentalisiert wurden. Dem Arbeitsbereich der Denkmalvermittlung misst auch der Verband der Landesarchäologen eine zunehmende Bedeutung bei und in dem Zusammenhang ist die vielerorts zu beobachtende Inwertsetzung von Bodendenkmälern zu sehen. Bei dem relativ neuen Terminus der Inwertsetzung unseres Denkmalbestandes handelt es sich um weit mehr als eine neue Begrifflichkeit: Es geht um unsere Einstellung, wie wir Vermittlung begreifen, welche historischen Bilder wir liefern, bisweilen auch welche „Lieux de mémoire“ wir entwickeln wollen. Im Sinne einer „Überlebensstrategie“ kann der Landesarchäologie in Deutschland dabei sicherlich nichts Besseres wiederfahren, als Teil eines öffentlichen Diskurses zu werden und ihren Platz mitten in der Gesellschaft einnehmen. Hierzu zählt auch, für „unbequeme“ Denkmäler etwa aus der Zeit des Nationalsozialismus als Archäologe Verantwortung zu übernehmen, denn auch an diesen Stätten finden Bodeneingriffe oder andere Veränderungen statt, denen man nicht teilnahmslos begegnen kann.

Ein weiteres Arbeitsfeld hält die Zukunft für uns vor, dessen Umfang allerdings erst in Ansätzen sichtbar ist. Der Klimawandel, der sich insbesondere durch Starkregen, Überflutungen, Stürme, Austrocknung der Böden und Erosion auch auf das hiesige archäologische Kulturerbe erheblich auswirkt, muss als ernste Bedrohung begriffen werden. Noch registriert man seitens der Kulturadministration nur die Schadensbilder, doch wird es dabei kein Bewenden haben können. Es gibt also eine Vielzahl von Arbeitsfeldern, wobei hier noch weitere wie die etatmäßige Absicherung der Landesarchäologie als staatliche Kernaufgabe (in vielen Bundesländern mit Verfassungsrang) oder die Europäisierung in vielen Geschäftsbereichen, die zu noch intensiverer Zusammenarbeit und Netzwerkbildung zwingt, nur angemerkt werden sollen.

Neuerdings hat für das Bündel bodendenkmalpflegerischer Theorie und Praxis der internationale Begriff des „Cultural Heritage Management“ auch im deutschsprachigen Raum Einzug gehalten. Er rückt die strategische Ausrichtung und die Vielseitigkeit im Umgang mit dem archäologisch-kulturellen Erbe für die Landesarchäologie in Deutschland und seinen Verband wirkungsvoll in den Mittelpunkt.

 

Ausgewählte Literatur

  • Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.), 50 Jahre Verband der Landarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Rückblick zum 50-jährigen Jubiläum (Stuttgart 1999).
  • Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.), Kolloquium „Zur Geschichte der Archäologischen Denkmalpflege in Deutschland – Aspekte ihrer Entwicklung“. Arch. Nachrichtenbl. 5, 2000, 169-249.
  • Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.), Archäologische Denkmalpflege in Deutschland. Standort, Aufgabe, Ziel (Stuttgart 2003).

 

von Jürgen Kunow

 

Kontakt:

Prof. Dr. Michael M. Rind
LWL-Archäologie für Westfalen
An den Speichern 7
48157 Münster

Email:

mail@​landesarchaeologen.de

Website: 

landesarchaeologien.de

 

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